Deckbedinungen
Alle Stuteneigentümer, die Hengste der Reit - & Zuchtbetreib Hof Groth KG benutzen, erkennen nachstehende
Bedingungen für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen an. Im übrigen gelten die Deck-
bzw. Besamungsbedingungen des Pferdestammbuchs Hamburg/ Schleswig-Holstein.
Die Decksaison beginnt am 01.01.2011 und endet am 31.07.2011.
Bitte geben Sie ihre Samenbestellung telefonisch oder per Fax bis spätestens 10.00 Uhr auf!
Aus der Samenbestellung sollten bitte folgende Angaben ersichtlich sein:
- gewünschter Hengst
- Name und vollständige Anschrift des Stutenbesitzer
- genaue Versandanschrift, falls abweichend vom Stutenbesitzer
- Angaben der Stute (Name, Lebensnummer, Kopie der Abstammung, Alter)
(der gelieferte Samen darf nur für die angemeldete Stute verwendet werden)
Die Deckscheine sollten bitte zu Beginn der Decksaison bei uns eingereicht werden! Das Deckgeld ist bitte
vor der ersten Besamung fällig. Bitte beachten Sie, dass beim Embryotransfer, das Deckgeld für jeden gespülten Embryo zu entrichten ist. Bei mehreren erfolgreichen Spülungen ist ein Nachlass selbstverständlich. Die Aushändigung des Deckscheines, sowie die Weitergabe an den Verband erfolgt erst bei beglichener Deckgeldrechnung.
Die Samenversandkosten gehen zu Lasten des Züchters.
Sollte ein Hengst im Laufe der Decksaison aus besonderen Gründen (Turniereinsatz, Krankheit, usw.) kurzfristig nicht zur Verfügung stehen, bieten wir ihnen an, wenn möglich, TG-Sperma einzusetzen, oder auf Wunsch einen anderen Hengst der Station zu nutzen. In Rechnung gestellt wird nur der zuletzt in Anspruch genommene Hengst. Anspruch auf Rückzahlung des Deckgeldes besteht nicht.
Die Unterstellung der Stuten erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Eigentümers. Der Tagessatz beträgt EUR 10,00; für Stuten mit Fohlen EUR 12,00. Die tierärztliche Besamung und Behandlung (Tupferprobe, gyn. Untersuchung, etc.) erfolgt durch die Vertragstierärzte. Eine Besamung erfolgt nur nach vorheriger Follikelkontrolle durch den Vertragstierarzt der Station. Bitte bedenken Sie, dass eine Tupferprobe vorliegen muss. Ausgenommen sind 3j. Maidenstuten und Fohlenstuten.
Für die Stuten, die nicht aufgenommen bzw. resorbiert haben, rechnen wir Ihnen die Hälfte des im Vorjahr bezahlten Deckgeldes an, sofern bis zum 01.12. eine tierärztliche Bescheinigung der Nichtträchtigkeit vorliegt. Liegt diese Bescheinigung bis dahin nicht vor, ist eine Anrechnung leider nicht möglich. Stuten, die nach dem 01.07. des jeweiligen Jahres erstmalig besamt und nicht tragend geworden sind, erhalten im Folgejahr in der jeweiligen Preisklasse volle Deckgeldfreiheit. Beachten Sie bitte, dass auch hier die tierärztliche Bescheinigung der Nichtträchtigkeit bis zum 01.12. vorliegen muss.